AGBs - Interior Design

1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Interieur Design.
1.2 Die AGB gelten sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden. Soweit einzelne Regelungen nur für eine Kundengruppe gelten sollen, wird dies im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich festgehalten.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Unterzeichnung des Angebots/Vergabedokuments durch beide Parteien zustande.
2.2 Der im Angebotsdokument benannte Leistungsumfang (Paketbeschreibung: Leistungsumfang und Anzahl der inbegriffenen Korrekturschleifen) ist Vertragsbestandteil. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Rechnungseingang gilt als der Tag des Vertragsabschlusses; Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungseingang, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

3. Leistungsumfang, Korrekturen, Abnahme
3.1 Die vereinbarten Leistungen richten sich nach dem im Angebot beschriebenen Paket (z. B. Basic, Premium, Signature). Leistungsumfang, Anzahl der Korrekturschleifen und Lieferformate sind im Angebot festgelegt.
3.2 Im Leistungsumfang enthaltene Korrekturschleifen beziehen sich auf die jeweils im Angebot benannte Anzahl. Weitergehende Änderungen oder zusätzliche Varianten gelten als Zusatzleistung und werden gesondert berechnet. Preise für Zusatzleistungen werden vor Ausführung schriftlich bestätigt.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Planungs- und Gestaltungsleistungen (z. B. Entwürfe, Moodboards, Visualisierungen, Grundrisse) innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel oder Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Beanstandung, gelten die Leistungen als genehmigt/abgenommen.
3.4 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Liefer- und Leistungstermine sind ansonsten als unverbindlich anzusehen.

4. Materialbeschaffung, Warenbestellungen, Lagerung
4.1 Bestellt der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers Materialien, Möbel oder sonstige Waren, erfolgt dies grundsätzlich als Auftrag im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten für Material, Lieferung, Zoll, Versicherungen, Verpackung und Transport gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.2 Eigentum an den bestellten Waren geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber bzw. mit vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über, je nachdem, welches Ereignis später eintritt. Bis zur vollständigen Bezahlung steht dem Auftragnehmer ein Eigentumsvorbehalt zu.
4.3 Der Auftraggeber trägt die Gefahr für Verlust oder Beschädigung gelieferter Waren ab dem Zeitpunkt der Übergabe bzw. dem Zeitpunkt, zu dem die Ware in Verfügungsbereich des Auftraggebers gelangt.
4.4 Eine Lagerung durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Für die Lagerung von Ware ist stehts der Auftraggeber.

5. Einsatz von Subunternehmern und Dritten
5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
5.2 Für die Leistungen externer Handwerker, Lieferanten oder Montagefirmen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung; Verträge mit solchen Dritten kommen in der Regel zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittunternehmen zustande, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5.3 Verursachen vom Auftraggeber beauftragte Dritte Verzögerungen, Mehrbedarf oder Mehrkosten, trägt der Auftraggeber die hieraus resultierenden Kosten und Verzögerungen.

6. Haftung, Gewährleistung, Leistungsstörungen
6.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.2 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
6.3 Für Mängel der vom Auftraggeber gelieferten oder durch den Auftraggeber beauftragten Waren oder Leistungen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr; Reklamationen sind direkt mit dem jeweiligen Lieferanten oder Hersteller zu klären.
6.4 Gestaltungsergebnisse sind teilweise subjektiv; Abweichungen vom Geschmack des Auftraggebers begründen keinen Mangelanspruch, sofern die vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht erbracht wurden.
6.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf höhere Gewalt, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe bei Drittlieferanten oder andere, außerhalb seines Einflussbereichs liegende Ereignisse zurückzuführen sind.

7. Schäden an Inventar, Einrichtungen und Immobilie
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit vorgefundenem Inventar, Einrichtung und zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sorgfältig umzugehen. Für Beschädigungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Regeln.
7.2 Der Auftraggeber erstellt bei Auftragserteilung ein gemeinsames Übergabeprotokoll über den Zustand der Immobilie und des Inventars; das Protokoll ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Spätere, nicht dokumentierte Schäden können nicht ohne Weiteres dem Auftragnehmer zugerechnet werden.
7.3 Für das Anbringen von Dekorations- oder Ausstattungsgegenständen (z. B. Nägel, Dübel, Befestigungen) trägt der Auftraggeber die Kenntnis, dass dadurch Spuren wie Löcher in Wänden entstehen können. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, derartige Spuren nach Vertragsende zu beseitigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.4 Schäden durch Dritte (z. B. Besucher, Makler, potenzielle Käufer während Besichtigungen), für die der Auftragnehmer keine Verantwortlichkeit trägt, fallen nicht in seine Haftung.

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
8.1 Sämtliche Preise und Honorarvereinbarungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Bei Verbrauchern enthalten die angegebenen Preise die Umsatzsteuer.
8.2 Rechnungseingang gilt als der Tag des Vertragsabschlusses; Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungseingang.
8.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
8.4 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer seine Leistungen bis zur Begleichung der Forderung zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall bleiben bereits entstandene Ansprüche des Auftragnehmers unberührt.

9. Nutzungsrechte, Urheberrecht
9.1 Soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Entwürfe, Visualisierungen, Renderings, Moodboards, Skizzen) enthalten, bleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9.2 Mit vollständiger Zahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den zur Ausführung des Projektes erforderlichen Entwürfen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine weitergehende oder ausschließliche Nutzung, die Bearbeitung oder die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und kann gesondert vergütet werden.
9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigene Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung und Präsentation (Referenzen) zu dokumentieren und zu verwenden, soweit nicht ausdrücklich eine Vertraulichkeit vereinbart wurde. Die Verwendung für Marketingzwecke erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers, sofern personenbezogene Daten oder sensible Inhalte betroffen sind.

10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
10.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragserfüllung; es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt.

11. Kündigung und Rücktritt
11.1 Eine ordentliche Kündigung eines bereits begonnenen Einzelauftrags ist ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bei berechtigter, außerordentlicher Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen und bereits entstandene Aufwendungen vom Auftraggeber zu vergüten.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein besonderes öffentlich-rechtliches Vermögensorgan ist. In allen anderen Fällen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine zulässige zu ersetzen, die wirtschaftlich dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

AGBs - Homestaging

1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und Leistungen des Auftragnehmers. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss und Haftung
2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind stets unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag über die Leistungserbringung kommt durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens des Kunden zustande.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Einzelvertrages bedürfen der Schriftform.
2.3. Die Einbindung von Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen durch den Auftragnehmer kann im Rahmen der zu erbringenden Leistungen erfolgen.
2.4. Es wird keine Garantie für den erfolgreichen Verkauf oder die erfolgreiche Vermietung der Immobilie durch die erbrachten Leistungen übernommen.
2.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Unzufriedenheit mit den durchgeführten Arbeiten, da diese Leistungen subjektive Gestaltungen darstellen und stark vom individuellen Geschmack abhängen.
2.6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Immobilie, das zur Verfügung gestellte Mobiliar, die Dekoration und das Inventar sorgsam und pfleglich zu behandeln und dabei keine substanzielle Beschädigung vorzunehmen.
2.7. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nur auf Beschädigungen, die über den ordnungsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
2.8. Im Rahmen der Tätigkeit ist es dem Auftragnehmer gestattet, die Ausstattung der Räume, Dekorationen und sonstiges Inventar frei zu gestalten und zu arrangieren.
2.9. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags an der Wand zu befestigende Ausstattungsgegenstände mit Nägeln, Dübeln oder anderen Befestigungsmitteln anbringen kann, wodurch Spuren wie Löcher in den Wänden entstehen können. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Spuren nach Auftragsende zu beseitigen.
2.10. Ein Protokoll über den Zustand der Immobilie und des Inventars bei Auftragserteilung ist zu erstellen und vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Mündliche Mitteilungen sind gemäß der Schriftform ungültig.
2.11. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf Schäden an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht durch Makler, potenzielle Käufer oder Mieter während Besichtigungen.

3. Leistungserbringung und Termine
3.1. Die Leistung umfasst die zeitweilige Ausstattung von Immobilien mit verschiedenen Arten von Einrichtungsgegenständen sowie die Durchführung von Schönheitsreparaturen im schriftlich vereinbarten Umfang.
3.2. Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.
3.3. Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer verschuldet wurden, führen zu einer Verschiebung vereinbarter Leistungstermine. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind.

4. Drittleistungen
4.1. Bei Bedarf weiterer Drittleistungen erfolgt die Beauftragung in Absprache mit dem Auftraggeber.
4.2. Falls die Umsetzung des erteilten Auftrags die Kooperation oder Beauftragung Dritter zur Leistungserbringung erfordert, werden der Auftragnehmer und der Auftraggeber schriftlich festlegen, wer für die Beauftragung verantwortlich ist.
4.3. Wenn der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten direkt beauftragt, entstehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl und Abstimmung der direkt beauftragten Dritten unterstützen. Falls es durch die direkte Beauftragung von Dritten zu Verzögerungen kommt, wodurch vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Vergütung oder, falls keine Vergütung festgelegt ist, nach der üblichen Vergütung.
5.2. Die Vergütung ist zu 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % nach Abschluss der Ausstattung fällig. Verzug tritt zwei Wochen nach Rechnungszugang ein.
5.3. Der Kunde erstattet dem Auftragnehmer nach Nachweis alle Auslagen, beispielsweise die Reisekosten, sowie gegebenenfalls anfallende Materialkosten.
5.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückzuhalten, bis der Kunde alle ausstehenden Beträge beglichen hat.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer angemessen bei der Leistungserbringung. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Unterlagen und die Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs zum Objekt.
6.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Mehrkosten geltend machen und vereinbarte Termine entsprechend verschieben.

7. Nutzungsrechte
7.1. Bei urheberrechtsfähigen Ergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung das nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung. Das Recht auf Urheberbenennung bleibt beim Auftragnehmer.
7.2. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer das Recht zur Anfertigung, Vervielfältigung und Verwertung von Lichtbildern des Objekts für Dokumentations- und Referenzzwecke. Die Nutzung dieser Bilder zu Marketingzwecken ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet.

8. Datenschutz
8.1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.
8.2. Der Auftragnehmer erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Nach Vertragsende werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.
8.3. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen und die Berichtigung unrichtiger Daten zu fordern.

9. Kündigung
9.1. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines Einzelauftrags ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein. Die Kündigung kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen, sofern dies im Einzelvertrag nicht anders geregelt ist.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.